Erklärung zur Unternehmensführung
Als börsennotierte Aktiengesellschaft haben wir gemäß § 289a HGB eine Erklärung zur Unternehmensführung abzugeben, die die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG, die Angaben zu Unternehmensführungspraktiken sowie eine Beschreibung der Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat enthält.
Entsprechenserklärung
Die Entsprechenserklärung gemäß § 161 AktG finden Sie hier.
Unternehmensgegenstand; Bestimmungen über Änderungen der Satzung
Der Umfang der Tätigkeit, die das Unternehmen ausführen kann, ist in § 2 der Satzung definiert. Die Satzung kann gemäß § 179 Aktiengesetz nur durch einen Beschluss der Hauptversammlung geändert werden.
Eine aktuelle Fassung der Satzung finden Sie hier.
Unternehmensführungspraktiken
Die Strukturen der Unternehmensleitung und Überwachung der Brilliant AG stellen sich wie folgt dar:
Hauptversammlung
Die Hauptversammlung entscheidet über alle ihr durch das Gesetz zugewiesenen Aufgaben (u. a. Wahl der Aktionärsvertreter des Aufsichtsrats, Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat, Änderung der Satzung, Gewinnverwendung, Kapitalmaßnahmen). Sie findet innerhalb der ersten acht Monate eines jeden Geschäftsjahres am Sitz der Gesellschaft oder am Platz einer deutschen Wertpapierbörse statt und wird durch den Aufsichtsrat oder Vorstand einberufen.
Aufsichtsrat
Der Aufsichtsrat berät und überwacht den Vorstand. Er besteht aus sechs Personen: Vier Mitglieder werden von der Hauptversammlung gewählt, zwei Mitglieder werden gemäß den Bestimmungen des Drittelbeteiligungsgesetzes von den Arbeitnehmern gewählt. Die Grundsätze der Zusammenarbeit des Aufsichtsrats sind in der Geschäftsordnung des Aufsichtsrats geregelt.
Vorstand
Der Vorstand ist Leitungsorgan der Gesellschaft. Er führt die Geschäfte des Unternehmens im Rahmen der aktienrechtlichen Vorschriften und der von den Aktionären beschlossenen Satzung. Er ist damit den Interessen der Gesellschaft verpflichtet und an die geschäftspolitischen Grundsätze gebunden.
Der Vorstand besteht aus zwei Personen, die gemäß § 84 AktG vom Aufsichtsrat für eine Amtszeit von höchstens fünf Jahre bestellt werden. Der Aufsichtsrat ernennt eines der Vorstandsmitglieder zum Vorsitzenden des Vorstands.
Die Berichterstattung über die Geschäftslage und die Ergebnisse der Brilliant AG erfolgt im Geschäftsbericht, in den Quartalsberichten und im Halbjahresfinanzbericht. Des Weiteren werden Informationen über Ad-hoc-Meldungen veröffentlicht. Alle Meldungen und Berichte sind im Internet unter Investor Relations einsehbar.
Rechnungslegung und Abschlussprüfung
Der Vorstand der Brilliant AG erstellt den jährlichen Konzernabschluss, die Quartalsberichte und den Halbjahresfinanzbericht nach den Grundsätzen der International Financial Reporting Standards (IFRS). Der Einzelabschluss der Gesellschaft wird nach den Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB) aufgestellt. Nach Prüfung durch Wirtschaftsprüfer und Aufsichtsrat werden der festgestellte Konzern- sowie der Einzelabschluss innerhalb von vier Monaten nach Ende des Geschäftsjahres veröffentlicht.
Arbeitsweise von Vorstand und Aufsichtsrat
Vorstand und Aufsichtsrat arbeiten zum Wohle des Unternehmens eng zusammen. Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah und umfassend über alle für das Gesamtunternehmen relevanten Fragen der Unternehmensstrategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung, der Finanz- und Ertragslage sowie über besondere unternehmerische Risiken und Chancen. Wesentliche Entscheidungen erfordern die Zustimmung des Aufsichtsrats. Gemäß der Satzung der Brilliant AG wird der Vorstand durch den Aufsichtsrat bestellt und abberufen.
Die zentrale Aufgabe des Aufsichtsrats besteht in der Beratung und Überwachung des Vorstands. Arbeitnehmerinteressen werden angemessen durch die Arbeitnehmervertreter im Aufsichtsrat repräsentiert. Es finden mindestens einmal im Quartal Aufsichtsratssitzungen statt. Bei Bedarf werden darüber hinaus außerordentliche Sitzungen abgehalten. Aufgrund seiner geringen Größe hat der Aufsichtsrat keine Ausschüsse gebildet.


